Der Gesetzgeber hat gerade mit dem neuen §129 BetrVG die rechtliche Grundlage für virtuelle Betriebsratssitzungen geschaffen. Viele Besprechungen, auch Sitzungen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse, werden jetzt als Video-Konferenz durchgeführt.
Häufig wird dabei Microsoft Teams benutzt. Neben allgemeinen Datenschutzfragen im Zusammenhang mit MS Teams, wie sie z. B. die Berliner Datenschutzbeauftragte aufgeworfen hat, stellt sich insbesondere für Betriebsräte die Frage:
Zielvereinbarungen, Beurteilung von Leistung und Verhalten, Karriere- und Nachfolgeplanung – alles in einem zentralen System von SuccessFactors. Unter der Perspektive des Datenschutzes hat FORBIT das Einführungsprojekt in den deutschen Unternehmen eines weltweit operierenden Konzerns des Fahrzeugbaus begleitet.
Der Gesamtbetriebsrat eines großen Unternehmens der Versorgungswirtschaft mit Betrieben in ganz Deutschland hatte Zweifel, ob die bestehende Betriebsvereinbarung zur Verarbeitung von Personaldaten tatsächlich korrekt umgesetzt wird. FORBIT wurde beauftragt, ein Audit des SAP Systems durchzuführen. Dabei wurden die Abweichungen von der Betriebsvereinbarung aufgezeigt und praktische Vorschläge zur Abhilfe dargestellt.
In einem großen Beratungsunternehmen wurden standardisierte HR-Prozesse mit Hilfe von SAP international vereinheitlicht. FORBIT hatte die Aufgabe, ein datenschutzkonformes Berechtigungskonzept zu erstellen und umzusetzen.