Beratung

IT-Einsatz aus arbeitsorientierter Sicht

FORBIT unterstützt Betriebsräte und Personalräte dabei, Computersysteme so einzurichten und einzusetzen, dass sie als nützliche Technik gute Arbeit unter guten Bedingungen ermöglichen. Die Arbeit soll interessanter und befriedigender werden. Der Wandel bei den Aufgaben und Arbeitsabläufen soll durch Schulung und Fortbildung neue Arbeitsmöglichkeiten für die Beschäftigten schaffen statt Arbeitsplätze zu vernichten.
Computer sollen vor allem Produktionsmittel und keine Überwachungsinstrumente sein. Soweit das Speichern oder Auswerten von Leistungs- oder Verhaltensdaten unvermeidbar ist, muss dies transparent, fair und in engen Grenzen einer klaren Regelung mit dem Betriebs-oder Personalrat geschehen.

FORBIT berät Arbeitnehmervertretungen systematisch in allen Beteiligungsphasen von IT-Projekten: bei Information, der Beratung und der Mitbestimmung und anschließend bei der Überwachung getroffener Regelungen.

  • Wir begutachten IT-Vorhaben unter Arbeitnehmeraspekten.
  • Wir entwickeln Vorschläge für die Beteiligung im Einführungsprojekt.
  • Wir erarbeiten Gestaltungsoptionen für neue Systeme und Regelungsmöglichkeiten für Betriebsvereinbarungen oder Dienstvereinbarungen.

Die FORBIT-Berater verbinden technisches Know-How mit langjähriger Erfahrung in Mitbestimmungsprozessen. Sie erklären technische Zusammenhänge so, dass auch Nichtfachleute erkennen können, welche Gestaltungsparameter wichtig sind und wie sie für ihre Belange genutzt werden können.

Die Beratung erfolgt in der Regel auf der Grundlage von § 80 Abs. 3 BetrVG bzw. entsprechender Regelungen zur Hinzuziehung von Sachverständigen in den Personalvertretungsgesetzen. FORBIT-Berater werden auch oft als Beisitzer in Einigungsstellen berufen.

Datenschutzberatung

Guter Datenschutz in Unternehmen dient nicht nur dazu, rechtlichen Anforderungen zu genügen (Stichwort „Compliance“). Guter Datenschutz schafft Vertrauen und ist damit ein wichtiger Wettbewerbsfaktor.

FORBIT berät Unternehmen sowohl bei der Optimierung des Datenschutzmanagements als auch bei der datenschutzgerechten Ausgestaltung von Geschäftsprozessen und IT-Systemen.

  • FORBIT-Berater arbeiten als betriebliche Datenschutzbeauftragte.
  • Wir auditieren den Datenschutz-Status von Unternehmen, einzelner Geschäftsbereiche oder Systeme.
  • Wir entwickeln Berechtigungskonzepte betrieblich und technisch, insbesondere für SAP-Systeme.
  • Wir schulen und sensibilisieren die Beschäftigten.
  • Wir begutachten Systeme und Dienstleistungen als anerkannte Sachverständige für die Erteilung der Datenschutz-Gütesiegel des Unabhängigen Landeszentrums für das European Privacy Seal „EuroPriSe“.

FORBIT praktiziert seit Langem die für den Datenschutz notwendige interdisziplinäre Zusammenarbeit von Informatikern und Juristen sowohl in der Forschung als auch in Beratungsprojekten. Wir pflegen enge Kooperationsbeziehungen zu verschiedenen spezialisierten Anwaltskanzleien.

Inhaltliche Schwerpunkte

Besondere inhaltliche Schwerpunkte unserer Arbeit sind:

Dazu haben wir Projektbeispiele auf der Startseite zusammengestellt.