Daten ohne Bedeutung regeln?
— Die Bedeutung ist oft im Algorithmus versteckt


Viele Betriebs- und Dienstvereinbarungen über den Einsatz von IT-Systemen enthalten einen Positivkatalog mit den Arbeitnehmerdaten, die in dem System verarbeitet werden dürfen. Art und Umfang der verfügbaren Informationen sollen begrenzt werden, um zugleich die automatisierte Leistungs- oder Verhaltenskontrolle zu begrenzen. Als ergänzendes Gegenstück zum Datenkatalog vereinbart man einen Auswertungskatalog und legt darin fest, wie die zulässsigerweise gespeicherten Daten weiter verarbeitet werden dürfen. Soweit die Theorie.

In einem auf den ersten Blick skurrilen Fall scheint dieses Konzept ins Wanken zu geraten. Dort haben Betriebsrat und Management vereinbart, dass in manche personenbezogene Datenfelder bewusst falsche Angaben eingetragen werden sollten; denn so lieferten die darauf fußenden Auswertungen ein besseres Ergebnis. Es geht dabei um ein Programm zur Tourenoptimierung und um individuelle Fahrparameter von Außendienst-Mitarbeitern wie z.B. die persönliche Fahr- und Arbeitsgeschwindigkeit. Diese Daten wurden ausdrücklich als bedeutungslos vereinbart, beeinflussen aber die individuellen Tourenpläne und sind für die betroffenen Außendienstler damit sehr wohl „von Bedeutung“.

Hier beschreibt Reinhard Linz diesen Fall genauer und stellt Überlegungen über den Informationsgehalt von Algorithmen und die Folgen für die Transparenz der personenbezogenen Datenverarbeitung und den Auskunfts- und Korrekturanspruch von Betroffenen an.

 

Der hier verlinkte Artikel ist zuerst im Heft 4/2022 der Datenschutz-Nachrichten (DANA) erschienen.