Personalmanagementsysteme

ENTGELTABRECHNUNG – PERSONALBEURTEILUNG – NACHFOLGEPLANUNG

Die Aufgabe

Neue Mitarbeiter zu gewinnen, sie zu betreuen, ihre Entwicklung zu beobachten und so zu steuern, dass das Unternehmen alle wichtigen Positionen dauerhaft qualifiziert besetzen kann, das sind zentrale Aufgaben des Personalmanagements. Gerade große Unternehmen setzen dafür Software z. B. von Taleo, SuccessFacctors, Oracle oder SAP ein, die fast alle Teilprozesse des Personalmanagements unterstützen oder gar automatisieren. Bei der Entgeltabrechnung, Zeitwirtschaft und Personaleinsatzplanung ist der IT-Einsatz schon selbstverständlich. Gegenwärtig werden in vielen Unternehmen zusätzlich Systeme eingeführt, die auch das E-Recruiting, Zielvereinbarungen, Leistungsbeurteilungen, Stellenbesetzungen, Karriere- und Nachfolgeplanung elektronisch unterstützen. Für die zentralen Personalabteilungen – in Konzernen oft Human Resources Center of Expertise oder kurz CoE HR genannt – sollen die Systeme Transparenz über möglichst alle Personalprozesse in allen Standorten schaffen: über offene Stellen, Auswahlgespräche, Beurteilungsverfahren und potentielle Nachfolger für kritische Positionen. Kennzahlen und Diagramme sollen anzeigen, wo die Personalentwicklung vom Plan abweicht und wo man steuernd eingreifen muss.

Um die Abbildung in Computersystemen zu ermöglichen, muss man die Personalprozesse streng systematisieren, formalisieren und so weit wie möglich vereinheitlichen.nd wo man steuernd eingreifen muss.

Aus der Perspektive des Datenschutzes gilt es, die Angemessenheit des Datenmodells sicherzustellen, die Datenübertragung zwischen den Organisationseinheiten und in geordnete Bahnen zu lenken und die Zugriffsberechtigungen auf die fachlichen Zuständigkeiten der Systembenutzer abzustimmen. Zwischen Konzernunternehmen müssen die rechtlich erforderlichen Datenschutzverträge abgeschlossen werden.

Für Betriebs- und Personalräte kommt hinzu, dass die Auswahl-, Beurteilungs- und Entlohnungsverfahren inhaltlich angemessen und fair sein müssen. Hierzu gelten eigene Mitbestimmungsrechte.

Unser Angebot

  • Bewertung von Personal-Systemen nach Datenschutz- und Arbeitnehmerkriterien
  • Bestimmung datenschutzfreundlicher Gestaltungsoptionen für personalwirtschaftliche Prozesse und Systeme
  • Untersuchung der Erforderlichkeit besonders kritischer Formen der Datenverarbeitung, z. B. über Fehlzeiten, Gesundheit, Qualifikationen und Beurteilungen
  • Gestaltung und Überprüfung von Verfahren zur Pseudonymisierung, Anonymisierung und Löschung personenbezogener Daten
  • Prüfung des Berechtigungskonzepts, Untersuchung der Zugriffsrechte von indirekten und funktionalen Vorgesetzten einer Matrix-Organisation sowie von Dienstleistungseinheiten („Shared Service Centers“) in anderen Konzernunternehmen
  • Bestimmung der Anforderungen an die Revisionsfähigkeit von Systemen für Datenschutzbeauftragte und Arbeitnehmervertretungen
  • Dokumentation vereinbarter Systemeigenschaften in Betriebs- und Dienstvereinbarungen
  • Auditierung von Personalsystemen nach den Normen des Datenschutzrechts und geltender Betriebs- oder Dienstvereinbarungen