Man soll mit Computersystemen gut arbeiten können – effektiv, effizient und zufriedenstellend. Dann nennt die DIN/ISO/EN 9241 eine Software „gebrauchstauglich“. Die Software muss zu den Aufgaben passen, die mit ihrer Hilfe erledigt werden sollen, und auch zu den Eigenschaften, Fähigkeiten und Bedürfnissen der Benutzer. Wenn diese Dreiecksbeziehung stimmt, dann stimmt auch die Softwareergonomie oder – englisch – die „Usability“.
Teil 100 der Norm konkretisiert die Anforderungen an ergonomisch gute Software mit sieben Gütekriterien:
Aufgabenangemessenheit, Selbstbeschreibungsfähigkeit, Steuerbarkeit, Erwartungskonformität, Fehlertoleranz, Individualisierbarkeit und Lernförderlichkeit. Was das im konkreten Fall eies bestimmten Softwaresystems heißt, gilt es herauszufinden und sicherzustellen.
Die Aufgabe
Software-Ergonomie ist nicht nur das Sahnehäubchen, das ein funktionsfähiges System zum Luxusartikel macht. Dass schlecht angepasste Software unnötigen Stress verursacht und zu erheblichen psychischen Belastungen führt, ist eine gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnis. Daher sind die Anwenderunternehmen durch das Arbeitsschutzgesetz und die Bildschirmarbeitsverordnung verpflichtet, die ergonomische Qualität der Software in die Gefährdungsanalysen einzubeziehen und durch ergonomische Mängel verursachte Belastungen abzubauen. Die Betriebs- und Personalräte bestimmen dabei mit.
Bei Standardsystemen hängt die ergonomische Qualität natürlich stark von der Programmierung durch den Hersteller ab. Das gilt z. B. für das einheitliche Design der Gesamtstruktur, die gleichartige Verfügbarkeit wiederkehrender Funktionen und die Selbsterklärungsfähigkeit. Insofern gilt es, schon beim Kauf die richtige Auswahl zu treffen. Bei der Einführung aber wird praktisch jedes Standardsystem individuell an die Anforderungen des Anwenderbetriebs angepasst. Man nennt das „Customizing“. Hierbei kommt es darauf an, nicht nur die rein funktionalen Einstellungen vorzunehmen, so dass z. B. Schichtzulagen, Zeitkonten nach den betrieblichen Regeln richtig berechnet werden; auch die „ergonomischen Stellschrauben“ sollte man nutzen, um z. B. Eingabeformulare übersichtlich zu gestalten, unbenutzte Formularfelder auszublenden, genutzte Felder mit passenden Vorschlagswerten zu belegen, die wichtigsten Informationen schnell zugreifbar und leicht ablesbar bereitzustellen, Hilfetexte in deutscher Sprache und mit betriebsüblichen Begriffen und Beispielen anzubieten und die parallele Nutzung verschiedener Systeme möglichst bruchlos ohne aufwendiges Hin- und Herschalten zu ermöglichen.
Es kommt darauf an, möglichst schon im Einführungsprojekt ein ergonomisches Soll zu ermitteln, das die Besonderheiten des Anwenderbetriebs und bestimmter Arbeitsplätze berücksichtigt. Nach der Einführung verlangt das Arbeitsschutzgesetz zu prüfen, ob die getroffenen Maßnahmen greifen und ob sich die Gegebenheiten im Laufe der Zeit geändert haben, so dass im Zusammenspiel von System und Arbeitsprozessen nachjustiert werden muss.
Wirklich gebrauchstaugliche Software gibt es nicht „von der Stange“. Die ergonomische Qualitätssicherung ist vielmehr eine Daueraufgabe im Interesse des Gesundheitsschutzes. Aber die Investition zahlt sich aus – durch verbesserte Produktivität, höhere Zufriedenheit und Motivation der Beschäftigten.
Unser Angebot
Wir unterstützen Sie sowohl bei der Expertenanalyse von Softwaresystemen als auch beim Management und bei der Auswertung benutzerzentrierter Ergonomie-Erhebungen.
- Wir führen Expertenanalysen von IT-Systemen nach softwareergonomischen Standardkriterien durch.
- Wir ermitteln ergonomischen Verbesserungsbedarf durch teilnehmende Beobachtung am Arbeitsplatz ausgewählter Systembenutzer.
- Wir untersuchen softwareergonomisch relevante Einstellungsmöglichkeiten der Systeme.
- Wir organisieren Benutzerbefragungen und moderieren die Priorisierung möglicher Verbesserungsmaßnahmen.
- Wir schulen und sensibilisieren Benutzer, Entwickler und Betriebsräte.
- Wir unterstützen Sie beim Entwurf von Regelungen zur Verankerung der Softwareergonomie als Standardthema für den betrieblichen Gesundheitsschutz.
FORBIT-Mitarbeiter haben in mehrjährigen interdisziplinären Forschungsprojekten zur ergonomischen Gestaltung und Begutachtung von Standardsoftware mitgewirkt. Bei Bedarf kooperieren wir je nach Aufgabenstellung mit Arbeitswissenschaftlern, Arbeitspsychologen und Juristen.