Der Bundestag hat mit dem neuen §129 BetrVG die rechtliche Grundlage für virtuelle Betriebsratssitzungen geschaffen. Viele Besprechungen, auch Sitzungen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse, werden jetzt als Video-Konferenz durchgeführt. Häufig wird dabei MS Teams benutzt. Neben allgemeinen Datenschutzfragen im Zusammenhang mit MS Teams, stellt sich insbesondere für Betriebsräte die Frage: