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Datenschutz-Gütesiegel |
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FORBIT prüft IT-Produkte und erstellt Gutachten für das Datenschutz-Gütesiegel.Datenschutzaudits oder Datenschutz-Gütesiegel können helfen, die datenschutzgerechte Gestaltung von Produkten oder Verfahren zu dokumentieren. In § 9a BDSG ist ein Datenschutzaudit vorgesehen, das erforderliche Ausführungsgesetz läßt aber auf sich warten. Schleswig-Holstein ist hier einen Schritt weiter. Neben einem Datenschutzaudit für Landesbehörden gibt es ein Datenschutz-Gütesiegel für IT-Produkte und Verfahren. Damit wird bescheinigt: "Das Produkt kann ohne erheblichen Aufwand datenschutzgerecht eingesetzt werden. Es enthält keine Funktionen, die gegen bestehende Datenschutzbestimmungen verstoßen oder sicherheitstechnisch unzureichend sind."
Wie läuft das Verfahren ab?Ein Gütesiegel können solche Produkte oder Verfahren erhalten, die zur Nutzung durch öffentliche Stellen geeignet sind. Produkte, die ein Gütesiegel erhalten haben, sollen in der öffentlichen Verwaltung vorrangig eingesetzt werden (§4 Abs2 LDSG SH). Interessierte Unternehmen können FORBIT mit der Prüfung ihres Produkts beauftragen. Wir prüfen in Zusammenarbeit mit einem Sachverständigen für den rechtlichen Bereich das Produkt auf Vereinbarkeit mit den Vorschriften über Datenschutz und Datensicherheit (insbesondere unter den Gesichtspunkten Datensparsamkeit und Datenvermeidung, Datensicherheit und Revisionsfähigkeit). Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat einen Anforderungskatalog festgelegt, nach dem das Produkte bewertet wird. Das Ergebnis wird in einem Gutachten dokumentiert. Das ULD prüft das Gutachten auf Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit und vergibt das Datenschutz-Gütesiegel.
Ansprechpartner: beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) anerkannter Sachverständige für IT-Produkte: Informationen zum Gütesiegel beim Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)
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