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Die Datenverarbeitung des Betriebs- oder Personalrats unterliegt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht der Kontrolle des betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Selbstverständlich muss die Arbeitnehmervertretung trotzdem die Datenschutzvorschriften einhalten. Sie muß daher selbst für eine angemessene Organisation und Kontrolle des Datenschutzes sorgen.
Datensicherheit
Hinzu kommen spezielle Fragen der Datensicherheit, z.B. :
Können die Administratoren auf die vertraulichen Betriebsratsdaten zugreifen?
Die Absicherung der Daten des Betriebs-/Personalrats gegen unbefugten Zugriff, ggf. auch gegenüber den Administratoren, ist zu klären. Der Umgang mit E-Mails und Laptops oder anderen mobilen Geräten sollte ebenfalls klar organisiert sein.
Wir beraten Betriebs- und Personalräte bei der Erstellung eines Datenschutz- und Datensicherheitkonzepts.
- Organisation des Datenschutzes im Betriebs- oder Personalratsbüro
- Datensicherheit - Absicherung des PCs des Betriebs-/Personalrats, Zugriffsberechtigungen für Netzlaufwerke, Verschlüsselung
- Umgang mit Briefen, Akten, E-Mails, Veröffentlichungen im Intranet
- Zulässigkeit der Speicherung von personenbezogenen Daten beim Betriebs- oder Personalrat
- Datenschutzkonzept des Betriebs-/ Personalrats
- Pflichten im Zusammenhang mit dem Datenschutz, z.B. Dokumentation, Auskunft, technisch-organisatorische Maßnahmen
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